| bedingungen |
REISEBEDINGUNGEN |
1. Anmeldung - Reisebestätigung |
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| 2. Bezahlung |
2.1. Mit Aushändigung der Reisebestätigung - Rechnung wird die Anzahlung in Höhe von 20% vom Gesamtpreis der Rechnung fällig. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der vollständigen Reisepreiszahlung. In ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Bei Buchung einer einzelnen Reiseleistung wird der Rechnungsbetrag mit Aushändigung der Reisebestätigung - Rechnung sofort fällig. Ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB wird ausgehändigt, wenn eine Pauschalreise, bestehend aus mindestens zwei Reiseleistungen, gebucht wird. Ihr Reisepreis ist durch den Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611-533 5859, Fax: 0611-533 4500 abgesichert. |
| 3. Leistungen |
3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Internet, Prospekt, Flyer) |
| 4. Leistungs- und Preiseänderungen |
| 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. |
5. Reiserücktritt - Umbuchung - Ersatzperson |
| 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns: 5.3.1. Gruppenreisen und Pauschalreisen 5.3.2. bei eigener Anreise 5.3.3. bei Mietwagen 5.3.4. bei Flug 5.3.5. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Reiserücktritts- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. 5.3.6. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen- oder den Reiserücktrittsregelungen bei Angeboten und Sonderleistungen ausgewiesen. 5.4. Werden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich z.B. des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderung oder der Unterkunft vorgenommen, berechnen wir dies bis 30 Tage vor Reiseantritt mit EURO 35,00 pro Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. 5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, berechnen wir die entstehenden Mehrkosten mit EURO 56,00 pro Person. Die Ersatzperson übernimmt damit die Rechte und Pflichten laut Reisevertrag. Wir können dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. |
| 6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter |
6.1. Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu 4 Wochen vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. 6.2. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. 6.3. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Mögliche Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge. |
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| 7. Höhere Gewalt - Außergewöhnliche Umstände |
7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir laut § 651j BGB den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung erlangen. |
| 8. Haftung |
8.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. |
9. Gewährleistung - Mitwirkungspflicht |
9.1. Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Sie können eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Die Minderung tritt nicht ein, falls Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. |
10. Ausschlussfrist - Verjährung |
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Frist einzuhalten. |
11. Reiseversicherung |
11.1. Reiseversicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Als Ergänzung eine Reisekrankenversicherung mit Rücktransport (gilt auch für Tauchreisen) und ist für Kassenpatienten unabdingbar. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir das „Rundumsorglos-Paket“ inklusive Reiserücktrittskosten-Versicherung und 24 Std. Notruf-Service. Zu günstigen Konditionen haben wir mit DIE EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Details dazu bei uns im Internet und auf den Seiten des Versicherers. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist DIE EUROPÄISCHE, Vogelweidestr. 5, 81677 München, unverzüglich zu benachrichtigen. |
| 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen |
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| 13. Allgemeine Bestimmungen - Datenschutz |
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Stand: April 2007 |